AGB

1. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für alle Aufträge, die der Firma 33SIEBEN GmbH erteilt werden. 33SIEBEN GmbH, nachfolgend „33SIEBEN“ genannt, umfasst alle Mitarbeiter von 33SIEBEN, Freelancer und Sonstige, im Namen von 33SIEBEN handelnde und arbeitende Personen.

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

  3. Diese AGB werden Vertragsbestandteil, sobald der Auftraggeber ein Angebot von 33SIEBEN annimmt, einen Auftrag erteilt oder eine Auftragsbestätigung von 33SIEBEN nicht innerhalb von drei Werktagen nach Zugang widerspricht. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, 33SIEBEN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  4. „Content“ (einzeln: „Content-Piece“, mehrere: „Content-Pieces“) im Sinne dieser AGB sind alle von 33SIEBEN hergestellten Werke, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen, insbesondere Lichtbilder und Lichtbildwerke (Fotos), Laufbildwerke (Videos, Filme, Social-Media-Clips, Cutdowns), Tonaufnahmen und -werke (Podcasts, Audioproduktionen) sowie zugehörige Rohdaten, Zwischenfassungen und Bearbeitungen.

  5. Alle in Präsentationen, Konzepten, E-Mails oder Telefonaten dokumentierten und gezeigten Gedanken sowie Vorschläge sind geistiges Eigentum von 33SIEBEN und unterliegen den geltenden Urheberrechtsgesetzen. Die unautorisierte Nutzung, die ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.

  6. Der Auftrag wird in schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form durch die Annahme des Angebots erteilt. 33SIEBEN wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. 33SIEBEN ist befugt, den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore, Druckereien, Produktionspartner) ausführen zu lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist 33SIEBEN hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.

 

2. Pitch- und Konzeptschutz

  1. Erstellt 33SIEBEN auf Einladung eines potenziellen Auftraggebers vorab ein Konzept, eine Idee oder einen kreativen Vorschlag (z. B. im Rahmen eines Pitches oder einer Ausschreibung), ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Einzelauftrag erteilt wurde, gelten diese AGB bereits für dieses vorvertragliche Verhältnis.

  2. Die von 33SIEBEN präsentierten Konzepte, Ideen, Texte, Bilder, Storyboards und sonstigen kreativen Vorschläge (im Folgenden „Pitch-Material“) unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, soweit sie die dafür erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Auch darüber hinausgehende, noch nicht schutzfähige Ideen und Konzeptbestandteile dürfen ohne Zustimmung von 33SIEBEN nicht wirtschaftlich verwertet, umgesetzt oder an Dritte (einschließlich anderer Dienstleister oder Inhouse-Teams) weitergegeben werden.

  3. Der potenzielle Auftraggeber verpflichtet sich, das Pitch-Material ausschließlich im Rahmen der Beauftragung von 33SIEBEN zu nutzen. Wird ein auf dem Pitch-Material beruhendes Konzept ohne Beauftragung von 33SIEBEN umgesetzt, hat 33SIEBEN Anspruch auf eine angemessene Vergütung in Höhe des ursprünglich angebotenen Honorars zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

  4. Ziffer 2 gilt nicht für Ideen, die der potenzielle Auftraggeber nachweislich bereits vor der Präsentation durch 33SIEBEN selbst entwickelt hatte; ein entsprechender Einwand ist 33SIEBEN innerhalb von 14 Tagen nach der Präsentation unter Vorlage geeigneter Nachweise mitzuteilen.

  5. Erhält 33SIEBEN nach einer Pitch- oder Konzeptpräsentation keinen Auftrag, verbleiben sämtliche Präsentationsunterlagen und deren Inhalte im Eigentum von 33SIEBEN. Der potenzielle Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form weiter zu nutzen, und hat sie auf Verlangen unverzüglich an 33SIEBEN zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.

 

3. Urheberrecht

  1. 33SIEBEN steht das Urheberrecht an den Content-Pieces und kreierten Konzepten nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

  2. Die von 33SIEBEN hergestellten Content-Pieces sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

  3. Überträgt 33SIEBEN Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf das final abgelieferte Content-Piece. Rohmaterial, Projektdateien, Zwischenfassungen, Schnittprojekte, einzelne Grafik-, Musik- oder Sprecherspuren sowie sonstige Vorstufen sind hiervon nicht umfasst und können nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung erworben werden.

  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an 33SIEBEN. Nutzungsrechte gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich für den vertragsschließenden Auftraggeber. Eine Übertragung auf mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen oder Konzerngesellschaften (§§ 15 ff. AktG) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

  5. Vom Auftraggeber abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von 6 (in Worten: sechs) Monaten nach Ablieferung genutzte Content-Pieces, Konzepte, Entwürfe und Ideen bleiben im vollen Umfang Eigentum von 33SIEBEN; die entsprechenden Nutzungsrechte gehen in diesem Fall nicht auf den Auftraggeber über.

  6. Der Besteller eines Content-Pieces i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Content-Piece zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

  7. 33SIEBEN ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, die im Rahmen des Auftrages hergestellten Content-Pieces zur Bewerbung seiner Tätigkeit im Sinne von § 31 Abs. 3 S. 2 UrhG zu verwenden, auch über das Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus. Der Auftraggeber erteilt 33SIEBEN seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Content-Pieces zu Werbezwecken auf Websites und Social-Media-Profilen (u. a. LinkedIn, Instagram, YouTube, TikTok) von 33SIEBEN und den dazugehörigen Creator-Profilen. Der Auftraggeber versichert, dass die in den Content-Pieces abgebildeten Personen in die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Content-Pieces durch 33SIEBEN zu den vorgenannten Zwecken und Medien eingewilligt haben. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf einem Fehlen dieser Einwilligung beruhen, stellt der Auftraggeber 33SIEBEN von der Haftung vollumfänglich frei.

  8. Bei der Verwertung der Content-Pieces ist 33SIEBEN – sofern nichts anderes vereinbart wurde – als Urheber jedes Content-Pieces zu nennen. Dies gilt insbesondere für die Verwertung im Online-, Print- und Social-Media-Bereich. 33SIEBEN ist in der Beschreibung des jeweiligen Postings wie folgt zu nennen und zu verlinken: Foto/Video: Name des Urhebers | im Auftrag von 33SIEBEN. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt 33SIEBEN zum Schadensersatz.

  9. Die Negative und Rohdaten verbleiben bei 33SIEBEN. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

  10. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind übertragene Nutzungsrechte zeitlich auf 12 (in Worten: zwölf) Monate ab Ablieferung befristet (Standard-Nutzungsrecht). Eine Verlängerung der Nutzungsdauer sowie eine zeitlich und/oder räumlich unbeschränkte Nutzung („Buyout“) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet. Umfang, Gebiet, Dauer, Nutzungszweck und Nutzungsberechtigte der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach dem individuellen Angebot bzw. der Rechnung.

 

4. Vergütung/Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Content-Pieces wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen. Unverbindliche Kostenschätzungen sind als solche gekennzeichnet und stellen kein bindendes Angebot dar; verbindlich ist ausschließlich das schriftlich bestätigte Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.

  2. Von 33SIEBEN beauftragte Freelancer, Models, Bildbearbeiter etc. unterfallen unter Umständen der gesetzlichen Künstlersozialversicherung (KSV) nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG §§ 24/25). Die Künstlersozialabgabe (KSA) richtet sich nach dem Netto-Honorar und wird von der KSV jährlich festgesetzt. Der Auftraggeber trägt diese Abgabe, die durch 33SIEBEN abgeführt wird.

  3. Der Zahlungsplan richtet sich, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, nach dem Netto-Auftragswert: Bei Aufträgen unter 10.000 € netto sind 50 % des Gesamthonorars mit Auftragsbestätigung und die restlichen 50 % nach finaler Abnahme der Leistung fällig. Bei Aufträgen ab 10.000 € netto gilt folgender Zahlungsplan: 50 % des Gesamthonorars sind mit Auftragsbestätigung fällig, weitere 30 % nach Abschluss der Produktions-/Drehtage, die restlichen 20 % nach finaler Übergabe der finalen Dateien. Unabhängig vom Auftragswert behält sich 33SIEBEN aus produktionstechnischen Gründen (z. B. Vorkasse für Produktionspartner, Location-Miete, Reisekosten) vor, eine abweichende Vorauszahlung von bis zu 50 % spätestens 7 (in Worten: sieben) Werktage vor Auftragsbeginn zu vereinbaren.

  4. Das auf der Rechnung ausgewiesene Honorar ist mit einer Zahlungsfrist von 10 (in Worten: zehn) Werktagen ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, sobald er das fällige Honorar nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Werktage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. 33SIEBEN behält sich vor, den Verzug durch eine nach Fälligkeit zugehende Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Content-Pieces und kreativen Erzeugnisse Eigentum von 33SIEBEN.

  6. Hat der Auftraggeber 33SIEBEN keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Content-Pieces gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. 33SIEBEN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

5. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet 33SIEBEN für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 33SIEBEN haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet 33SIEBEN – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Aufbewahrung digitaler Dateien nicht Teil des Auftrags. 33SIEBEN ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dennoch aufbewahrte Negative/Rohdaten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

  3. 33SIEBEN haftet für die Beständigkeit und Dauerhaftigkeit der Content-Pieces sowie der eingesetzten Speichermedien nur im Rahmen der Garantieleistungen der jeweiligen Hersteller.

  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

  5. Der Auftraggeber stellt 33SIEBEN von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung der eigenen Informationspflichten des Auftraggebers nach Art. 13–15 DSGVO gegenüber den im Rahmen des Auftrags fotografierten oder gefilmten Personen ergeben.

  6. Die Organisation, Terminplanung, Vergabe und Ausführung von Buchungen erfolgt mit großer Sorgfalt. Sollte 33SIEBEN aufgrund besonderer Umstände (z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt) zum vereinbarten Termin der Produktion nicht oder verspätet erscheinen, wird keine Haftung für daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Bei Ausfall aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit bemüht sich 33SIEBEN – soweit vom Kunden gewünscht – bestmöglich um Ersatz; ein Anspruch darauf besteht nicht. Bereits geleistete (An-)Zahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar erstattet. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Kameraleute etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.

 

6. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen 33SIEBEN übergebenen Vorlagen und Materialien (u. a. Logos, Markenassets, Footage, Musik, Texte, Bilddaten) sämtliche erforderlichen Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Macht ein Dritter gegenüber 33SIEBEN wegen eines vom Auftraggeber gelieferten Materials berechtigte Ansprüche aus Urheber- oder sonstigen Schutzrechten geltend, stellt der Auftraggeber 33SIEBEN von diesen Ansprüchen einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei. Dies gilt nur, wenn 33SIEBEN den Auftraggeber über entsprechende Anspruchsschreiben Dritter unverzüglich informiert und ihm Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung gibt.

  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber die Aufnahmeobjekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist 33SIEBEN berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zulasten des Auftraggebers.

  3. Der Auftraggeber benennt für jeden Auftrag eine verantwortliche Kontaktperson, die berechtigt ist, Freigaben, Änderungswünsche und sonstige für den Auftrag relevante Entscheidungen verbindlich für den Auftraggeber zu treffen. 33SIEBEN kann sich auf Freigaben und Weisungen dieser Kontaktperson verlassen.

 

7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überlässt 33SIEBEN dem Auftraggeber mehrere Content-Pieces zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Content-Pieces innerhalb einer Woche nach Zugang – sofern keine längere Frist vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Content-Pieces kann 33SIEBEN, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. Dasselbe gilt, wenn 33SIEBEN dem Auftraggeber die Content-Pieces auf einem Speichermedium überlässt.

  2. Überlässt 33SIEBEN dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann 33SIEBEN eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann 33SIEBEN Schadensersatz verlangen, mindestens 1.000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

  3. Werden die für die Durchführung des Auftrages schriftlich oder mündlich vereinbarten Anforderungen/Rahmenbedingungen (z. B. Produktionscontainer, Highspeed-WLAN, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Assistenten/Schauspieler/Models/Freelancer, Akkreditierungen, Durchfahrtsgenehmigungen) nicht eingehalten bzw. zur Verfügung gestellt, behält sich 33SIEBEN vor, den Auftrag nicht durchzuführen. Der im Angebot bestätigte Leistungsumfang wird in jedem Fall von 33SIEBEN berechnet.

  4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die 33SIEBEN nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, erhöht sich das Honorar von 33SIEBEN und den von 33SIEBEN beauftragten Erfüllungsgehilfen entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält 33SIEBEN auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass 33SIEBEN kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann 33SIEBEN zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen.

  5. Liefertermine für Content-Pieces sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von 33SIEBEN bestätigt worden sind. 33SIEBEN haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  6. Storniert der Auftraggeber den Auftrag, gelten ausschließlich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer; die §§ 627 und 649 BGB finden keine Anwendung. Es gilt folgende Staffel bezogen auf das vereinbarte Gesamthonorar:

    • bis 30 Tage vor Auftragsbeginn: 20 %
    • 14 bis 29 Tage vor Auftragsbeginn: 35 %
    • 7 bis 13 Tage vor Auftragsbeginn: 50 %
    • weniger als 7 Tage vor Auftragsbeginn: 100 %

      Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass 33SIEBEN kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale; 33SIEBEN bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  7. Unabhängig von der vorstehenden Staffel werden bereits verauslagte oder vertraglich fest gebundene Kosten für Drittleistungen (z. B. Locations, Models, Technikverleih, externe Dienstleister) im Falle einer Stornierung in voller Höhe (100 %) an den Auftraggeber weiterberechnet.

  8. Wetterbedingte Verschiebungen oder Abbrüche von Außendrehs sind in der kalkulierten Vergütung nicht enthalten. Hierdurch entstehende Mehrkosten (z. B. für einen Ersatztermin, zusätzliche Reisekosten oder bereits gebuchte Drittleistungen) werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine Schlechtwetterversicherung vereinbart wurde.

 

8. Datenschutz

  1. Der Auftraggeber und 33SIEBEN verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom jeweils anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Preislisten und Verträge. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Auftrages.

  2. 33SIEBEN verarbeitet zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers im Einklang mit der DSGVO. Details zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter [Link zur Datenschutzerklärung einfügen].

  3. Zur Ausübung dieser Rechte sowie für sonstige Anliegen zum Datenschutz kann sich der Auftraggeber an hello@33sieben.de wenden.

  4. 33SIEBEN behält sich vor, die Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen der Leistungen umzusetzen. Bei erneuter Kommunikation, erneuten Angeboten, Verhandlungen und Aufträgen gilt die jeweils aktuelle Fassung.

 

9. Digitaler Content

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Content-Pieces von 33SIEBEN auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 33SIEBEN.

  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

10. Bearbeitung/Post Production

  1. Die Bearbeitung von Content-Pieces oder Kreativkonzepten von 33SIEBEN sowie ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von 33SIEBEN. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Content-Pieces von 33SIEBEN digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Urhebers (33SIEBEN) mit den Dateien elektronisch verknüpft wird.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und 33SIEBEN als Urheber der Content-Pieces klar und eindeutig identifizierbar ist.

  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, 33SIEBEN mit der elektronischen Bearbeitung fremder Content-Pieces zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt 33SIEBEN von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

  5. Nach Ablieferung hat der Auftraggeber die erbrachten Leistungen unverzüglich auf Mängel zu prüfen und schriftlich (z. B. per E-Mail) mitzuteilen, welche konkreten Gründe ggf. einer Abnahme entgegenstehen. Änderungswünsche müssen konkret, bei Bewegtbild mit Timecode, angezeigt werden. Sofern nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, wird dem Auftraggeber pro Content-Piece eine Änderungsschleife eingeräumt. In der kostenfreien Änderungsschleife ist die Änderung von einzelnen (maximal 10) Schnittbildern enthalten. Soll eine Änderung des Musiktitels, der Grundidee/Storyline oder Intention des Content-Pieces erfolgen, wird diese nach angefangenen Stunden zum aktuellen Tagessatz des Projekts durchgeführt. Erfolgt gegenüber dem im Angebot benannten Ansprechpartner von 33SIEBEN keine unverzügliche Erklärung, gilt die Leistung als abgenommen.

 

11. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Content-Pieces von 33SIEBEN im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Datenträgern oder ähnlichen Medien ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen 33SIEBEN und dem Auftraggeber gestattet.

  2. Die Weitergabe digitalisierter Content-Pieces im Internet, in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 33SIEBEN.

  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die 33SIEBEN auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 33SIEBEN.

  4. 33SIEBEN ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  5. Wünscht der Auftraggeber, dass 33SIEBEN ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

  6. Hat 33SIEBEN dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von 33SIEBEN verändert werden.

  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung bestimmt 33SIEBEN.

 

12. Exklusivität

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist 33SIEBEN berechtigt, jederzeit auch für Wettbewerber des Auftraggebers tätig zu werden. Der Auftraggeber kann aus einer solchen Tätigkeit keine Rechte, insbesondere kein Kündigungsrecht, ableiten. 33SIEBEN behandelt Informationen aus unterschiedlichen Mandaten gemäß den Vertraulichkeitspflichten nach § 8 dieser AGB streng getrennt.

 

13. Laufzeit und Kündigung bei Dauerverträgen (Retainer)

  1. Für Verträge mit wiederkehrender Leistungserbringung (z. B. Social-Media-Retainer, Podcast-Retainer, Content-Weiterverwertung im Abonnement), die auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 6 (in Worten: sechs) Monaten ab dem vereinbarten Vertragsbeginn, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 6 (in Worten: sechs) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 (in Worten: drei) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für 33SIEBEN insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist oder gegen die Regelungen zu den Nutzungsrechten in § 3 dieser AGB verstößt.

 

14. Abwerbeverbot

Während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von 12 (in Worten: zwölf) Monaten nach dessen Beendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, Mitarbeiter von 33SIEBEN sowie regelmäßig für 33SIEBEN tätige Freelancer, die im Rahmen des Auftrags eingesetzt wurden, weder aktiv abzuwerben noch ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 33SIEBEN direkt zu beauftragen.

 

15. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von 33SIEBEN (Bielefeld). Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von 33SIEBEN (Bielefeld) als Gerichtsstand vereinbart.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.